AGB

1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der CONZE Informatik GmbH, Friedrichstraße 18, 57072 Siegen, Tel.: +49 (0) 271 240098-50, Fax: +49 (0) 271 240098-80, info@conze.com, (nachfolgend „CONZE“ genannt) gelten für die Nutzung des vistrax Online-Shops unter Einschluss der diesen AGB anliegenden Lizenzbedingungen (EULA) ausschließlich. Die Leistungen der CONZE unter diesen AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie eventuell abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch CONZE wirksam.

2 Vertragsschluss

(1) Schriftliche Beauftragung von Angeboten

Alle Angebote der CONZE und die diese ergänzenden Unterlagen, in welchen die Angaben und Abbildungen durch CONZE bzw. durch deren Vorlieferanten bestmöglich ermittelt und erstellt werden und bei denen technische Änderungen vorbehalten bleiben, sind freibleibend und unverbindlich. Eigentum und Urheberrecht an den Angebotsunterlagen liegen bei CONZE. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an CONZE zurückzugeben.

Aufträge des Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch CONZE, soweit sie nicht bereits in einem besonderen Auftragsformular von CONZE und vom Kunden schriftlich vereinbart wurden. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung und schriftlichen Vertragsabschluss gelten der Leistungs- und Lieferschein bzw. die Rechnung der CONZE zugleich als Auftragsbestätigung.

(2) Vertragsschluss im eCommerce

(2.1) Registrierung im Online-Shop

Die Bestellung im Online-Shop setzt eine Registrierung voraus. Bei der Registrierung juristischer Personen muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen. Während der Registrierung sind auch ein Benutzername und ein Passwort zu wählen. Das Passwort kann – und sollte – nach erfolgter Registrierung regelmäßig geändert werden. CONZE empfiehlt eine regelmäßige Änderung des Passworts aus Gründen der Datensicherheit. Die während der Registrierung erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vollständig und korrekt angegeben werden.

Nach erfolgreicher Registrierung können Bestellungen über den Online-Shop getätigt werden. Dem Nutzerkonto werden auch Angaben zum gewählten Zahlungsmittel hinzugespeichert, um Folgebestellungen so einfach wie möglich zu gestalten.

(2.2) Angebot und Annahme

Die Angebote der CONZE im Internet stellen keine rechtlich bindenden Vertragsangebote seitens CONZE dar, sondern nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits verbindliche Angebote zum Abschluss von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr abzugeben.

Unbeschadet dessen kann der Kunde CONZE zur Abgabe eines verbindlichen Angebots mittels einer entsprechenden Schaltfläche auffordern. Dies ist erforderlich, wenn der Kunde die Zahlungsoption „Zahlung auf Rechnung“ auswählen möchte. Ist CONZE hierzu bereit, erhält der Kunde dann ein elektronisches Angebot im Online-Shop der CONZE bereitgestellt.

Preisangaben sowie die wichtigsten Produktinformationen sind für den Kunden bereits vor Abgabe seines Angebots abrufbar. 

Ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über die Webseiten der CONZE kommt wie folgt zustande; für sonstige Verträge bleiben die gesetzlichen Vorschriften zum Vertragsschluss unberührt:

a) Der Kunde wählt die gewünschten Produkte in der gewünschten Menge bzw. der gewünschten Variante aus. Mit einem Klick auf die Schaltfläche „In den Warenkorb“ erhält der Kunde eine kurze Übersicht über bereits in den Warenkorb gelegte Artikel.  Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Warenkorb bearbeiten“ gelangt er in den Warenkorb.

b) Der Kunde erhält hier die Möglichkeit, seine Produktauswahl zu überprüfen. Nach Klicken auf die Schaltfläche „Zur Kasse“ wird der Kunde zur Eingabe persönlicher Informationen aufgefordert. Hier hat der Kunde auch die Möglichkeit, CONZE zur Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Kauf auf Rechnung aufzufordern; nach Erhalt eines solchen verbindlichen Angebots ist der Prozess fortzusetzen wie hierin beschrieben.

c) Nach Klicken auf die Schaltfläche „Weiter“ erhält der Kunde die Möglichkeit, die Auswahl des Zahlungsmittels und der Versandart vorzunehmen.

d) Nach Klicken auf die Schaltfläche „Weiter“ erhält der Kunde wiederum die Möglichkeit, seine persönlichen Angaben zu ändern. Auch kann hier die Versandart und das Zahlungsmittel nochmals geändert werden. Eine Korrektur der Eingaben ist möglich durch Klicken auf die Schaltfläche „Adresse ändern“ oder „Zahlung und Versandart ändern“. Die AGBs müssen akzeptiert werden.

e) Danach gibt der „Kunde“ durch Klicken auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ sein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.

f) Den Eingang dieses Angebots bestätigt CONZE dem Kunden unverzüglich durch eine Bestätigungs-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hierin liegt die Annahmeerklärung auf das Angebot des Kunden. In dieser Bestätigungs-Mail enthalten ist neben den Bestellinformationen auch ein PDF-Dokument dieser AGB nebst Lizenzbedingungen (EULA) zwecks dauerhafter Speicherung beim Kunden. Mit Zugang dieser E-Mail beim Kunden ist der Vertrag geschlossen. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch CONZE erfolgt nicht.

3 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist – entsprechend der Festlegung im konkreten Auftrag – die jeweilige von CONZE gelieferte Software vistrax (nachfolgend „Software“), einschließlich Dokumentation etc. sowie etwaiger Demo-Versionen, Trial-Versionen oder Beta-Versionen und/oder sonstige Produkte, insbesondere Hardwareprodukte und Verbrauchsmaterialien zur Nutzung durch den Kunden (nachfolgend „Hardware“). Software und Hardware werden zusammenfassend im Folgenden auch als „Produkte“ bezeichnet.

(2) Für die Beschaffenheit der von CONZE überlassenen Produkte ist die bei Vertragsschluss gültige und dem Kunden von CONZE vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Leistungsbeschreibung maßgeblich. Sofern diese nicht in Schriftform zur Verfügung steht, gilt die Leistungsbeschreibung der Produkte, die online verfügbar ist, wobei CONZE dem Kunden die entsprechenden Web-Adressen vor Vertragsschluss mitteilen wird. Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- oder Projektbeschreibungen, auch im Internet, sind ausdrücklich keine Beschreibungen der Produktbeschaffenheit i.S.d. § 434 BGB – dies schon deshalb nicht, weil die Produkte, insbesondere die Software, ständiger Anpassung unterliegen, sodass Änderungen und Irrtümer dort vorbehalten sind und sich die Angaben ebenso auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

(3) In der von CONZE überlassenen Software enthalten sind Software-Komponenten, die unter einer Open Source-Lizenz stehen. CONZE wird den Kunden über die einschlägigen Lizenzbestimmungen für diese Komponenten informieren und dem Kunden die entsprechenden Lizenzbestimmungen zugänglich machen.

(4) Demo-Versionen werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie sind funktionsbegrenzt, zeigen aber ansonsten die gesamte Funktionalität der Software. Kunden können Demo-Versionen verwenden, um die Software vor dem Kauf ausgiebig auf Funktionsumfang zu testen. Weiterhin lassen sich Installationstests auf den Zielplattformen durchführen. Zur eingeschränkten Nutzung ist kein Lizenzschlüssel erforderlich.

(5) Trial-Versionen werden kostenlos für einen festen Zeitraum von mindestens 30 Tagen zur Verfügung gestellt. Sie weisen keine Funktionsbegrenzung auf. Auf den Ausdrucken von Besucherdokumenten erfolgt jedoch eine Art Wasserzeichen in Form des Produktlogos. Kunden können Trial-Versionen in Produktivumgebungen einsetzen und testen. Zur Freischaltung aller Features ist ein Trial-Lizenzschlüssel erforderlich, ohne den sich die Software wie eine Demo-Version verhält.

(6) Beta-Versionen sind Vorabversionen der Software und werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie laufen an einem festen Datum ab und weisen keine Funktionsbegrenzung auf. Kunden können so einen Einblick in die kommende Software erhalten. Zur Freischaltung aller Features ist ein Lizenzschlüssel erforderlich, ohne den sich die Software wie eine Demo-Version verhält.

BETA VERSIONEN KÖNNEN FEHLER AUFWEISEN. DARUM WIRD VOM EINSATZ IN PRODUKTIVUMGEBUNGEN DRINGEND ABGERATEN. FÜR SÄMTLICHE VORGENANNTEN KOSTENLOSEN VERSIONEN DER SOFTWARE (Abs. 4-6) ÜBERNIMMT CONZE DIE HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG AUSSCHLIESSLICH NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DER §§ 599 ff. BGB.

(7) Um die Software uneingeschränkt und dauerhaft verwenden zu können, muss der Kunde eine Softwarelizenz erwerben. Entsprechende personalisierte Lizenzschlüssel werden durch CONZE erstellt und an den Kunden übertragen. Einzelheiten hierzu sind in den Lizenzbedingungen (EULA) geregelt, die Teil dieser AGB sind.

(8) Mit der Softwarelizenz erhält der Kunde die Möglichkeit alle Software-Aktualisierungen (Updates) kostenlos nutzen zu können, die bis zum Ende des vereinbarten Update-Zeitraums (1, 3 oder 5 Jahre) durch CONZE veröffentlicht wurden. Danach veröffentlichte Updates der Software können nicht mehr genutzt werden und verhalten sich wie Demo-Versionen. Nach Ablauf des Update-Zeitraums können weitere Update-Pakete erworben werden. Die bis zum Ende des Update-Zeitraums veröffentlichte Software kann auch nach Ablauf des Update-Zeitraums uneingeschränkt eingesetzt werden.

4 Exportkontrolle

Die Verwendung bestimmter Informationen, Software und Dokumentationen kann – z.B. aufgrund ihrer Art, ihres Verwendungszwecks oder Endverbleibs – der Genehmigungspflicht unterliegen. Der Kunde wird die für die Software und Dokumentation einschlägigen Ausfuhrvorschriften und Embargos, insbesondere der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten sowie ggf. der USA strikt beachten.

5 Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum an gelieferten Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später aus dem gleichen Vertragsverhältnis entstehender Forderungen bei CONZE vorbehalten.

(2) Gerät der Kunde mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, hat CONZE das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Produkte zurückzufordern.

(3) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch CONZE, die ohne ausdrückliche Erklärung keinen Rücktritt vom Vertrag durch CONZE i.S.d. Abs. 2 darstellt, erlischt das Recht des Kunden zur Benutzung der Produkte.

(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Hardware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt der Kunde jedoch in Höhe des Rechnungswertes der Forderung der CONZE bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Hardware erfolgt, an CONZE ab. Unbeschadet der Befugnis der CONZE, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet CONZE sich, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungs­verpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, ist CONZE verpflichtet, die Sicherheiten nach eigener Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.

6 Preise und Zahlungsbedingungen; Kreditwürdigkeit; Zahlungsverzug

(1) Alle Preisangaben von CONZE verstehen sich in EURO zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab CONZE oder ab Lager des Lieferanten von CONZE.

(2) Alle Rechnungen von CONZE sind ohne jeglichen Abzug und gebührenfrei innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ausschließlich auf die Bankverbindung von CONZE zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.

(3) Zurückbehaltungen und Aufrechnungen des Kunden gegenüber Ansprüchen von CONZE sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung von CONZE nicht bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen CONZE vorliegt. Dem Kunden ist die Aufrechnung ebenfalls gestattet, wenn und soweit die Gegenforderung des Kunden auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten beruht.

(4) Vorleistungen von CONZE setzen stets die Kreditwürdigkeit des Kunden voraus. Entstehen an dieser begründete Zweifel, ist CONZE berechtigt, nach Wahl alle weiteren Lieferungen und Leistungen, auch aus bereits geschlossenen und teilweise erfüllten Verträgen sowie innerhalb eventueller Gewährleistungsverpflichtungen, von Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zugleich kann CONZE alle Ansprüche aus Rechnungen und Tratten, unabhängig von ursprünglich vereinbarten Zahlungszielen fällig stellen, vom Kunden gestellte Sicherheiten verwerten und bestehende Vorbehaltsrechte ausüben.

7 Lieferbedingungen

(1) CONZE liefert Hardware gemäß der mit dem Kunden im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Sollte die bestellte Hardware nicht verfügbar sein, behält sich CONZE vor, die Leistung nicht zu erbringen, wobei CONZE den Kunden hierüber vor dem Vertragsschluss i.S.d. Ziffer 1(3)(f) dieser AGB informieren wird.

(2) Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und sind vor und während des Bestellprozesses auf unserer Webseite jederzeit abrufbar. Versandkosten werden von CONZE gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

(3) Soweit möglich, wird CONZE sämtliche Hardware einer Bestellung in einer Lieferung zusammenfassen. Zu Teillieferungen ist CONZE nur dann berechtigt, wenn und soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Wenn CONZE die Bestellung durch Teillieferungen erfüllt, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten in der bei der Bestellung angegebenen Höhe.

(4) Liefertermine und Lieferfristen sind für CONZE nur verbindlich, wenn sie von CONZE schriftlich bestätigt wurden. Soweit CONZE die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, so muss der Kunde CONZE zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Ansonsten ist der Kunde nicht berechtigt, wegen eingetretener Verzögerungen bei der Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.

8 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Mängeln ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht CONZE zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt, was in der Regel eine Anzeige von Mängeln innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erhalt erfordert.

(2) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungs­ansprüchen beträgt zwölf Monate ab Erhalt.

(3) CONZE haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet CONZE für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet CONZE jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. CONZE haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(4) Für die sorgfältige, vollständige und regelmäßige Sicherung seiner Datenbestände sowie für die rechtzeitige und fortlaufende Erfüllung der Betriebsvorschriften und Systemanforderungen der Produkte ist der Kunde allein verantwortlich.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung und der Haftung gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9 Schlussbestimmungen

(1) CONZE ist berechtigt, ihre Rechte und/oder Pflichten ohne besondere Zustimmung des Kunden auf Dritte zu übertragen; datenschutzrechtliche Zustimmungserfordernisse bleiben hierdurch unberührt. Eine Abtretung von Rechten und/oder Pflichten durch den Kunden erfordert eine vorherige schriftliche Zustimmung von CONZE; § 354a HGB bleibt dabei unberührt.

(2) CONZE darf die Rahmen des Vertrags über den Kunden gewonnenen Informationen für interne Projektberichte, z.B. zwecks Aufschluss über verwendete Technologien oder Einsatzbereiche, nutzen. Case-Studies oder Success-Stories dürfen auf der Website der CONZE und in ihren öffentlichen Präsentationen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden verwendet werden.

(3) Die Vertragsbeziehung der Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten der Sitz der CONZE. CONZE behält sich vor, gleichwohl Klage vor dem Gericht zu erheben, das örtlich am Sitz des Kunden zuständig ist.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.

 

CONZE Informatik GmbH, Friedrichstraße 18, D-57072 Siegen, Deutschland, www.conze.com

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11. Januar 2022